nutzen und gestalten
Wir bieten Konditionen. Grundstücke in flexiblen Größen.Sofort bebaubar. Voll erschlossen.
Zu Konditionen, von denen Sie sich verstanden fühlen.
57 Hektar verfügbare Gesamtfläche.
1.000 bis 100.000 qm zum Maßschneidern Ihres Flächenbedarfs.
Der interkommunale Gewerbepark Basic wurde im Jahr 2002 von der Stadt Kehl und der Gemeinde Neuried gegründet.Er umfasst 26,8ha Bauland. Frei verfügbar sind ca.12 ha. Es bestehen zusätzlich im erheblichen Umfang Erweiterungsmöglichkeiten.11 Firmen haben sich bisher angesiedelt oder neu gegründet.
Gewerbliche Nutzung (GE). Städtebauliche Akzente. Begrünung und Landschaftsgestaltung.
Architektonische Visualisierung von Gründungsideen - willkommen.
1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes (2009):
1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes
1. Änderung Textliche Festsetzung
1. Änderung Begründung
2. Änderung Textliche Festsetzung
2. Änderung Begründung
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 3. Änderung:
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung inklusive der Anlagen und die textlichen Festsetzungen werden in der Zeit 11.07. bis zum 12.08.2011 bei der Stadtverwaltung Kehl – Stadtplanung – Rathaus II, Herderstraße 3, EG im Flur, bei der Gemeinde Neuried, Rathaus, 1. Obergeschoss, Kirchstraße 21, Neuried-Altenheim und in der Ortsverwaltung Goldscheuer, Rathaus während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Kehl - Stadtplanung bzw. der Gemeinde Neuried – Hauptamt - und der Ortsverwaltung Goldscheuer Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Bebauungsplan, Entwurf der 3. Änd.
Textliche Festsetzungen, Entwurf der 3. Änd.
Begründung, Entwurf der 3. Änd..
Rechtskräftiger ursprünglicher Bebauungsplan "Interkommunaler Gewerbepark ba'sic" (2005):
Plan M1:1000
Textliche Festsetzung
Begründung
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